Deutschland
In Deutschland wird der offizielle Schießsport streng abgegrenzt vom Verteidigungsschießen und dem militärischen Schießen, und hat mit „wehrsportlicher Ertüchtigung“ überhaupt nichts gemein. In anderen Ländern, z. B. in den USA, sieht das, historisch bedingt, anders aus. In Deutschland ist das Mindestalter für die Ausübung des Schießsportes mit Luftdruckwaffen 12 Jahre, mit kleinkalibrigen Waffen 14 Jahre und großkalibrigen Waffen 16 Jahre. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen, können Ausnahmen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
Das deutsche Waffenrecht, welches durch das „Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts“ (WaffRNezRegG) zum 1. April 2003 grundlegend geändert wurde, regelt ebenfalls die besondere Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit Jugendlichen.
Wettkampfregeln in Deutschland
Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt. Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks(Gau)-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jeder Schütze muss also (mindestens) einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen, in der er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will. Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich.
Da aber der Schießsport auch von vielen Menschen ausgeübt wird, die berufsmäßig mit Waffen zu tun haben (Polizisten, Militär) gibt es auch noch etliche Disziplinen, die deutliche Anleihen aus diesen Bereichen zeigen. Beispiele hierfür sind „Westernschießen“ und „praktische Flinte“, die in Deutschland vom Bund der Militär- und Polizeischützen und dem Bund Deutscher Sportschützen angeboten werden. In der Regel werden viele dieser Disziplinen, trotz ihrer Popularität (vor allem in den USA) und internationaler Wettkämpfe, nicht von den Nationalen Olympischen Komitees gefördert. Dies soll den Schießsport weiter vom Gedanken der „Wehrertüchtigung“ fern halten.
Großkaliber-Disziplinen mit Standortänderungen sind nicht im Wettkampfkatalog des Deutschen Schützenbundes enthalten.
Laufende Scheibe
Schießscheibe für „Laufende Scheibe“
Die „Laufende Scheibe“ hat ihren Ursprung im jagdlichen Bereich mit dem Kleinkalibergewehr (50 Meter). Auf der Scheibe war früher ein Keiler abgebildet (daher auch oft als „Keilerschießen“ bezeichnet), bei offiziellen Sportwettkämpfen sind hier heutzutage zwei nebeneinander liegende Ringspiegel auf einer Pappscheibe untergebracht. Als Waffe wird ein Kleinkalibergewehr mit einem Zielfernrohr verwendet. Das Zielfernrohr hat im Visierbereich zwei Stachel, mit denen der Haltepunkt anvisiert wird. Beim Linkslauf wird der rechte Stachel, beim Rechtslauf der linke Stachel verwendet. Dadurch wird das Gewehr immer etwas dem Ziel vorgehalten.
In zwei Wettkampfteilen werden 2x30 Schuss abgegeben. Im ersten Teil, dem „Langsamlauf“ bewegt sich die Scheibe in fünf Sekunden über eine Breite von 10 Metern, dieser Bereich wird „Schneise“ genannt und nur dort ist die Scheibe sichtbar. Beim zweiten Teil, dem „Schnelllauf“, ist die Scheibe doppelt so schnell, bewältigt also die Strecke in 2,5 Sekunden. Hat der Schütze innerhalb dieser Zeit keinen Schuss abgegeben so wird eine Null gewertet. Zu Beginn ist die Scheibe auf der rechten Seite und läuft dann nach links, der so genannte „Linkslauf“, beim nächsten Schuss folgt der „Rechtslauf“. Zu Beginn des Schießens nimmt der Schütze die Waffe in den Hüftanschlag. Sie darf erst in die Schulter gehoben werden, wenn die Scheibe sichtbar wird.
Zusätzlich zum Normalprogramm gibt es noch das „Mix-Programm“, auch hier werden 2 Durchgänge geschossen, allerdings weiß der Schütze vor dem Schuss nicht ob die Scheibe 5 oder 2,5 Sekunden zu sehen ist und muss so individuell reagieren.
Später ging man dazu über, auch mit dem Luftgewehr „Laufende Scheibe“ zu schießen. Der Vorteil liegt im geringeren Platzbedarf und Stände sind schnell einzurichten. Die Entfernung beträgt nur noch 10 Meter und die Schneise ist zwei Meter breit. Die Disziplin „Laufende Scheibe Luftgewehr“ ist auch hier die einzige, bei der auf dem Luftgewehr eine Zielhilfe in Form eines Fernrohres erlaubt ist.
Es gibt folgende Disziplinen:2x30 Luftgewehr 10m
2x20 Luftgewehr 10m, Mix
2x30 Kleinkaliber 50m
2x20 Kleinkaliber 50m, Mix Falling Target (in Finnland sehr beliebt)
Aufgelegtes Schießen
Schießen Kleinkaliber-Auflage
Ab dem 46. Lebensjahr werden schon länger auf unteren Verbandsebenen bis hin zu Landesmeisterschaften auch Wettkämpfe mit aufgelegten Waffen bei Luftgewehr und Kleinkaliber durchgeführt. Verwendet werden dafür die üblichen Sportwaffen, ggf. versehen mit einem flachen Keil unter der Waffe, was ein planes Auflegen ermöglichen soll. Beim Schießen darf nur die Waffe gehalten werden, die Auflage darf nicht berührt werden.
Die „aufgelegten“ Disziplinen sind mit der Ausgabe 2005/06 der Sportordnung des DSB, gültig ab 29. April 2005 als Teil 9, in das offizielle Regelwerk des Deutschen Schützenbundes aufgenommen worden. Die Regeln bei Wettkämpfen wurden von den normalen Freihand-Wettbewerben adaptiert. Auf Bundesebene hatte der Deutsche Schützenbund 2003 als „Krücke“ eine so genannte „Seniorenmeisterschaft“ eingeführt, die einer Deutschen Meisterschaft entsprach. An diesem Wettkampf durften allerdings nur Schützen/Schützinnen ab 56 Jahre teilnehmen. Im Jahr 2006 wurden die ersten Deutschen Meisterschaften nach den neuen Regeln in der Sportordnung durchgeführt, jedoch ebenfalls nur für Schützen / Schützinnen ab dem 56. Lebensjahr.
Beim aufgelegten Schießen werden Serien mit 30 Schuss geschossen. Da die Schießleistungen im oberen Bereich sehr eng beieinander liegen (300 Ringe bei 30 Schuss = 30 mal die „Zehn“ sind keine Seltenheit), wird hier nur noch elektronisch ausgewertet.
Leistungsabzeichen
In der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes waren früher verschiedene Möglichkeiten zum Ablegen eines Schießsportabzeichens vorhanden. Hierbei mussten schießsportliche und Leistungen aus dem Regelwerk des Deutschen Sportabzeichen absolviert werden. Das hat sich nach der letzten Revision der Sportordnung des DSB geändert. Nunmehr gibt es nur noch das Deutsche Sportabzeichen, welches um schießsportliche Disziplinen in der Gruppe 4 erweitert wurde. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die meisten schießsportlichen Disziplinen erst ab dem 12. Lebensjahr geschossen werden dürfen.
Quelle: Wikipedia.de





